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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Bjoorn Marketing

Stand: 01. August 2022

1. Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Leistungen der Bjoorn Marketing GmbH, Neubadstrasse 7, 4054 Basel, Schweiz ("Bjoorn Marketing") gegenüber ihren Kunden. Sie gelten als vom Kunden akzeptiert, sofern die Parteien nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbaren.

Allfällige allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn Bjoorn Marketing diese schriftlich akzeptiert hat.

2. Offerte und Vertragsschluss

Auf Grundlage des mündlichen oder schriftlichen Briefings durch den Kunden erstellt Bjoorn Marketing eine individuelle Offerte für den Kunden. Der Kunde kann die Offerte innerhalb der darin genannten Frist oder wenn die Offerte nicht befristet ist, innerhalb von 10 Tagen annehmen. Danach gilt sie als zurückgenommen. Nimmt der Kunde die Offerte rechtzeitig mündlich oder schriftlich an, gilt der Vertrag als abgeschlossen.

3. Auftragsausführung

Bjoorn Marketing erbringt die in der Offerte beschriebenen Leistungen mit der erforderlichen Fachkompetenz und Sorgfalt. Bjoorn Marketing haftet nicht für ein bestimmtes Ergebnis, soweit ein solches nicht ausdrücklich zugesichert wurde.

Bjoorn Marketing wahrt die Interessen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen. Bjoorn Marketing behält vertrauliche Informationen des Kunden geheim und nutzt sie nur im Zusammenhang mit der Leistungserbringung. Bjoorn Marketing darf den Kunden als Referenz nennen, über den Auftrag informieren und das Auftragsergebnis zeigen.

4. Beizug Dritter

Bjoorn Marketing darf im Rahmen der Leistungserbringung Dritte beiziehen. Verträge mit Künstlern, Freelancer sowie freischaffenden oder selbständig erwerbstätigen Fotografen, Grafikern, Webdesignern, Programmierer etc. oder Personal auf Abruf usw. schliesst Bjoorn Marketing üblicherweise im eigenen Namen ab und belastet die Leistungen dem Kunden weiter. Verträge mit Eventlokalen, Druckereien, Anzeigeschaltungen, Online-Werbung, Zulieferern und Dienstleistungsunternehmen schliesst Bjoorn Marketing üblicherweise als direkte Stellvertreterin im Namen des Kunden ab oder legt dem Kunden diese Verträge zur Unterschrift vor.

5. Vergütung

5.1. Vorbesprechung

In der Regel ist die erste Besprechung des Kunden mit Bjoorn Marketing für einen Auftrag kostenfrei.

6. Höhe der Vergütung

Wenn die Offerte nicht ausdrücklich einen Pauschalpreis vorsieht, sind die Preisangaben Kostenschätzungen und der Kunde muss den effektiven Aufwand von Bjoorn Marketing nach Zeitaufwand und offerierten Stundensätzen sowie die entstandenen Auslagen vergüten. Bjoorn Marketing ermittelt den effektiven Aufwand nach Abschluss der jeweiligen Arbeitsphase. Sofern nicht anders erwähnt sind Preisangaben in der Offerte ohne Mehrwertsteuer, Zölle und andere Gebühren.

Ändern sich Vorgaben oder Kundenwünsche nach Abgabe der Offerte oder werden unvorhersehbare Zusatzleistungen nötig, bezahlt der Kunde den entsprechenden Mehraufwand auch dann, wenn ein Pauschalpreis vereinbart wurde.

Nebenkosten wie Aufwendungen für Telefon, Porto, Kopien oder geschäftliche Fahrten usw. sind gegen Nachweis gesondert zu vergüten, wenn und soweit nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen worden ist.

6.1. Zahlungen

Nach Vertragsabschluss ist Bjoorn Marketing berechtigt, sofort eine Akontozahlung in der Höhe von einem Drittel der Vergütung gemäss Offerte zu verlangen. Die Offerte kann Höhe und Zeitpunkt der Akontozahlung anders regeln. Solange Bjoorn Marketing die geschuldete Akontozahlung nicht erhält, kann sie ihre Leistungen aufschieben oder vom Vertrag wieder zurücktreten.

Auf Aufforderung von Bjoorn Marketing muss der Kunde Auslagen von Bjoorn Marketing vorschiessen und die von Bjoorn Marketing im Namen des Kunden mit Eventlokalen, Druckereien, Anzeigeschaltungen, Online-Werbung, Zulieferern und Dienstleistungsunternehmen vereinbarten Entgelte termingerecht bezahlen.

Nach Beendigung der jeweiligen Arbeitsphase darf Bjoorn Marketing die erbrachten Leistungen und Auslagen in Rechnung stellen. Der Kunde muss die Rechnung ohne Abzüge spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum bezahlen.

Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, darf Bjoorn Marketing zusätzlich zum gesetzlichen Verzugszins für jede Mahnung eine Mahngebühr erheben (½ Stunde zum aktuellen Stundensatz). Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen gegen Bjoorn Marketing mit der geschuldeten Vergütung zu verrechnen.

7. Mitwirkungspflicht des Kunden

Der Kunde schafft die in seinem Bereich liegenden Voraussetzungen dafür, dass Bjoorn Marketing die vereinbarten Leistungen erbringen kann und stellt für die Vorbereitung und Durchführung der Leistungen eine klar bezeichnete Ansprechperson zur Verfügung. Umfassen die Leistungen eine Veranstaltung, muss diese Ansprechperson während der ganzen Veranstaltung erreichbar sein. Der Kunde liefert Bjoorn Marketing die Informationen, die für die Leistungserbringung erforderlich oder nützlich sind und weist namentlich auch auf besondere technische Voraussetzungen und rechtliche Vorschriften hin. Er gewährt Zutritt und die erforderliche Mithilfe bei Arbeiten in den Räumlichkeiten des Kunden und stellt geeignete Personen für dem Kunden zugewiesene Tätigkeiten (z.B. Begrüssung, Präsentationen, etc.) zur Verfügung. Der Kunde prüft die Vorschläge oder Teilleistungen (z.B. Entwürfe, Gut zum Druck) von Bjoorn Marketing rasch und sorgfältig.

8. Gewährleistung

Der Kunde prüft die Leistungen von Bjoorn Marketing unmittelbar nach der Fertigstellung. Mängel sind Bjoorn Marketing unverzüglich schriftlich zu rügen. Die Mängelrüge muss eine genaue Umschreibung der Mängel beinhalten. Sämtliche Ansprüche aus Gewährleistung verjähren sechs Monate nach Leistungserbringung.

Nach berechtigter Mängelrüge führt Bjoorn Marketing nach eigenem Ermessen eine Nachbesserung oder Nachlieferung durch. Alle weiteren Rechtsbehelfe und Ansprüche sind ausgeschlossen.

9. Verzug im Rahmen von Marketing und Sponsoring-Dienstleistungen

Die Verbindlichkeit von Lieferterminen ist aufgrund der im konkreten Fall getroffenen Abmachungen zu beurteilen. Mangels anderer Abmachung gelten Liefertermine als unverbindliche Ziele, die von Bjoorn Marketing angepasst werden dürfen. Die Nichteinhaltung eines fest vereinbarten Liefertermins berechtigt den Kunden erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, nachdem Bjoorn Marketing eine angemessene Nachfrist gesetzt wurde und diese abgelaufen ist.

10. Reduktion oder Annullierung

10.1. Durch Bjoorn Marketing

Hat Bjoorn Marketing Anlass zur Annahme, dass der Auftrag den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder ihren Ruf oder denjenigen ihrer Partner gefährdet, so ist sie berechtigt, den Vertrag jederzeit entschädigungslos zu kündigen.

10.2. Durch den Kunden

Kündigt der Kunde den Vertrag vorzeitig oder möchte er das geplante Vorhaben nicht oder nur mit reduzierten Leistungen von Bjoorn Marketing durchführen, so vergütet er Bjoorn Marketing nach Zeitaufwand und offerierten Stundensätzen für die bisherigen Aufwendungen sowie für alle Tätigkeiten, die für die Absage oder die reduzierte Durchführung nötig sind und ersetzt alle entstandenen Auslagen.

Insbesondere hat Bjoorn Marketing GmbH das Recht:

a) auf Verrechnung der Unkosten und Vorleistungen gegenüber Dritten zzgl. anfallenden Annullationsgebühren;

b) auf Ersatz aller sich aus der Reduktion oder Annullierung ergebener Schäden; und

c) ihre bisher geleistete Arbeit anderweitig zu verwenden.

Zusätzlich schuldet der Kunde Bjoorn Marketing einen pauschalen Schadenersatz bei der Annullierung oder Reduktion von Veranstaltungen. Dieser beträgt:

bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 0 % des Minderbetrages
59 bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 25 % des Minderbetrages
29 bis 20 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % des Minderbetrages
19 bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 75 % des Minderbetrages
weniger als 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 100 % des Minderbetrages.

Unter Minderbetrag versteht sich die Differenz zwischen der Vergütung nach Zeitaufwand und offerierten Stundensätzen für die trotz Annullierung oder Reduktion erbrachten Leistungen und der Vergütung, die Bjoorn Marketing bei der geplanten Durchführung der Veranstaltung erhalten hätte.

11. Höhere Gewalt

Sollte ein Auftrag wegen höherer Gewalt wie bspw. Naturkatastrophen, Überschwemmungen, Erdbeben, Brand, Feuer, Lawinen, Unwetter, Stürme, Blitzschlag, Tsunami, Überschwemmung, Zyklon, Taifun, Tornado oder andere natürliche Kalamität, Terrorismus, Krieg, Streik, Explosionen, Epidemie oder Pandemie sowie wegen behördlichen Anordnungen nicht durchgeführt werden können, so teilt dies die eine Vertragspartei der anderen umgehend mit.

Sollte auch eine spätere Erfüllung des Auftrags nicht möglich sein, so vergütet der Kunde Bjoorn Marketing nach Zeitaufwand und offerierten Stundensätzen für die bisherigen Aufwendungen sowie für alle Tätigkeiten, die für die Absage nötig sind und ersetzt alle entstandenen Auslagen.

12. Immaterialgüterrechte

Für Inhalte und Materialien, die vom Kunden geliefert werden, übernimmt Bjoorn Marketing keinerlei Verantwortung. Insbesondere für nicht lizenziertes Bild-, Musik- oder Filmmaterial.

Die vorbestehenden Immaterialgüterrechte von Bjoorn Marketing GmbH sowie alle im Rahmen der Leistungserbringung geschaffenen Immaterialgüterrechte (Ideen, Konzepte, Strategien, Taktiken, Menüvorschläge, Dekorations- und Gestaltungsvorschläge, Text, Bild grafische Arbeiten usw.) gehören alleine Bjoorn Marketing. Der Kunde darf sie für die Ankündigung, Bewerbung und Durchführung der von Bjoorn Marketing organisierten Veranstaltung nutzen.

Ist ein Werk geschuldet wird das geistige Eigentum nach Bezahlung der entsprechenden Rechnung auf den Kunden übertragen. Dem Kunden steht nach der Bezahlung das räumlich und zeitlich uneingeschränkte Nutzungsrecht zur Verfügung. Bearbeitungen und Abänderungen sind nur in Absprache mit Bjoorn Marketing möglich.

13. Haftung und Versicherung

13.1. Haftungsbeschränkung

Die Haftung von Bjoorn Marketing ist beschränkt auf direkte Schäden, welche Bjoorn Marketing vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Die Haftung für Hilfspersonen ist ausgeschlossen. Bjoorn Marketing haftet gegenüber dem Kunden in keinem Fall für entgangenen Gewinn, indirekte Schäden und Folgeschäden.

13.2. Schadloshaltung

Wird Bjoorn Marketing im Rahmen oder als Folge der Auftragserfüllung von Dritten belangt, muss der Kunde Bjoorn Marketing auf erstes Verlangen vollumfänglich freistellen und schadlos halten.

13.3. Haftung des Kunden bei Veranstaltungen

Der Kunde haftet für sämtliche Verunreinigungen, Beschädigungen und Schäden aller Art, die er selbst oder Veranstaltungsteilnehmer an Material von Bjoorn Marketing, von Eventlokalen oder anderen Leistungserbringern verursachen.

Der Abschluss einer ausreichenden Versicherung für solche Schäden obliegt allein dem Kunden. Der Abschluss einer Nichtbetriebs-, Kranken-, Reise- und Annullationskostenversicherung der einzelnen Veranstaltungsteilnehmer obliegt jedem einzelnen Teilnehmer; hierfür hat die Bjoorn Marketing GmbH explizit keine Versicherung und übernimmt keine Haftung.

14. Unwirksamkeit

Sollte sich eine Bestimmung dieser AGB als ganz oder teilweise unwirksam erweisen, so werden die übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine neue Bestimmung, die dem rechtlichen und wirtschaftlichen Erfolg der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.

15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Das Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und Bjoorn Marketing untersteht schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit Bezug zu diesen AGB ist Basel, Schweiz.